vergütung

Unsere Vergütung richtet sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), die Höhe der Gebühren nach den sogenannten Streitwerten.
 
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, tritt diese u.U. für die entstehenden Kosten ein.

Die Gebühren für eine Erstberatung richten sich ebenfalls nach dem RVG. Sie betragen je nach Fall bis zu 190,- € (zzgl. Mwst.).
 
Unter Umständen haben Sie einen Anspruch auf  Prozesskosten-, Verfahrenskosten- oder Beratungshilfe. Auch hier helfen wir Ihnen gerne weiter. Bei geringen eigenen Einkünften ist dies eine Möglichkeit, für eine Beratung oder Vertretung staatliche Unterstützung zu erhalten.