Im Arbeitsrecht vertreten wir ausschließlich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie ihre betrieblichen Interessenvertretungen (Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretungen). Unser Anliegen ist es, konsequent Ihre Interessen gegenüber den jeweiligen Arbeitgebern durchzusetzen.
Wir vertreten Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer umfassend in allen Fragen. Dazu zählen unter anderem:
- Kündigungsrecht,
- Fragen rund um Abmahnungen,
- arbeitsgeberseitiges Direktionsrecht, insb. Versetzungen und Arbeitszeit,
- Vergütungsfragen,
- behinderungsgerechte Beschäftigung,
- Fragen rund um die Themen Mutterschutz und Elternzeit,
- Fragen, die sich aus betrieblicher Insolvenz ergeben,
- betrieblicher Umweltschutz
- Tarifrecht.
Als betriebliche Interessenvertretung vertreten wir Sie in den Bereichen:
- Gestaltung und Durchsetzung von Mitbestimmungsrechten der Interessenvertretungen im Betrieb,
- Betriebsvereinbarungen,
- Beschlussverfahren,
- bei Interessenausgleich- oder Sozialplanverhandlungen,
- Umstrukturierungen in der Insolvenz,
- Betriebsänderung und Einigungsstellenverhandlung.